Waffenkauf
Wegleitung NICHTFEUERWAFFEN
Für den Kauf einer Nichtfeuerwaffe (Definition: Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können) muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Schweizer Pass, C-Ausweis) belegen. Der Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung erfordert einen Waffenerwerbschein (gleiches Vorgehen gilt auch für Diplomaten). Ohne diese Dokumente können wir die Bestellung nicht versenden.
Bestellablauf
1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bestellung per Email den Vertrag
3. Sie unterzeichnen diesen und senden ihn zusammen mit der Ausweiskopie an uns
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung eingeschrieben
Wir dürfen keine Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien.
Wegleitung FEUERWAFFEN & BEWILLIGUNGSPFLICHTIGES ZUBEHÖR
Antike Waffen - Für den Kauf von Antiken Feuerwaffen (hergestellt vor 1870) ist kein Waffenerwerbsschein erforderlich. Der Erwerber muss jedoch volljährig sein. Bitte reichen Sie Zwecks Identifikation einen Ausweis ein (Identitätskarte, Schweizer Pass, Niederlassungsbewilligung C). Der Besteller und Empfänger müssen mit dem Ausweisdokument kongruent sein.
Meldepflichtige Waffen - Für den Kauf von meldepflichtigen Feuerwaffen (Jagdwaffen, Ordonanz-Repetier, Repetierer ohne Klappschaft sowie Lauf über 45cm Länge) ist kein Waffenerwerbsschein erforderlich. Der Erwerber muss jedoch volljährig sein und ein Vertrag muss unterzeichnet werden, wovon ein Exemplar mit der Lieferung an den Käufer geht sowie ein Exemplar an die kantonalen Behörden. Das dritte Exemplar verbleibt beim Veräusserer.
Waffenerwerbsschein - Für den Erwerb dieser Waffen (Magazinkapazität bei Handfeuerwaffen maximal 10 Schuss, über 60cm Gesamtlänge, keine Jagdwaffe; Magazinkapazität bei Faustfeuerwaffen maximal 20 Schuss) ist ein kantonaler Waffenerwerbsschein erforderlich. Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung das kantonale Waffenbüro Ihres Wohnkantons.
Ausnahmebewilligung Klein Sportschützen - Für den Erwerb dieser Waffen (Magazinkapazität bei Handfeuerwaffen über 10 Schuss sowie bei Faustfeuerwaffen über 20 Schuss) ist eine Ausnahmebewilligung Klein für Sportschützen erforderlich. Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung das kantonale Waffenbüro Ihres Wohnkantons.
Ausnahmebewilligung Klein Sammler - Für den Erwerb dieser Waffen (Magazinkapazität über 10 Schuss und / oder verkürzbar auf unter 60cm Gesamtlänge ohne Funktionseinbusse) ist eine Ausnahmebewilligung Klein für Sammler erforderlich. Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung das kantonale Waffenbüro Ihres Wohnkantons.
Ausnahmebewilligung Gross - Für den Erwerb dieser Waffen / dieses Zubehörs (Seriefeuerwaffen, verbotenes Zubehör) ist eine Ausnahmebewilligung Gross erforderlich. Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung das kantonale Waffenbüro Ihres Wohnkantons.
Bestellablauf
1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bestellung per Email die Informationen zum Waffenkauf
3. Sie senden die erforderlichen Dokumente (Behördlich ausgestellte Bewilligungen im Original, durch den Erwerber unterzeichnet!) zusammen mit der Ausweiskopie an uns
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung eingeschrieben
Bei Fragen bezüglich der erforderlichen Dokumente zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Dieser steht Ihnen per Email und Telefon gerne zur Verfügung.